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Nutzungesbedingungen
kostenpflichtige Parkplätze

Allgemeiner Nutzungsvertrag für die Nutzung der kostenpflichtigen Parkplätze

Geltungsbereich
Die Nutzungsbestimmungen regeln die Nutzung der kostenpflichtigen Parkplätze (nachfolgend „Parkplätze“ genannt), die von der Schmittenhöhebahn AG betrieben werden.
Mit der Nutzung der Parkplätze erkennt der Nutzer diese Nutzungsbestimmungen an.

Vertragsgegenstand
Die Schmittenhöhebahn AG stellt dem Nutzer auf den Parkplätzen bei der Talstation der Sonnenalmbahn (PP1) und der Talstation areitXpress (Teilbereich PP2) einen Stellplatz für einen PKW zur Verfügung. Ein Bewachungs- oder Verwahrungsvertrag ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Schmittenhöhebahn AG übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen oder deren Inhalt.

Nutzung des Parkplatzes und Gebühren
Bei der Einfahrt auf den Parkplatz öffnet sich eine Schranke. Der Nutzer ist verpflichtet, ein Ticket zu ziehen, um den Parkplatz zu nutzen. Die Gebühr für die Nutzung des Parkplatzes beträgt EUR 10,00 pro Tag und ist bei der Ausfahrt oder vorab an den vorgesehenen Automaten zu entrichten. Es gilt ein Nachtparkverbot zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr. Bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen während dieser Zeit wird ein Nachtzuschlag in Höhe von EUR 20,00 zusätzlich zur regulären Gebühr erhoben.

Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten und den Parkplatz ordnungsgemäß zu nutzen. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der markierten Flächen ist untersagt. Der Nutzer hat das gezogene Ticket sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust des Tickets kann eine Ersatzgebühr erhoben werden.

Haftung der Schmittenhöhebahn AG
Die Schmittenhöhebahn AG haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Schmittenhöhebahn AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Für höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) übernimmt die Schmittenhöhebahn AG keine Haftung.

Vertragsdauer und Kündigung
Der Nutzungsvertrag über die Nutzung des Parkplatzes beginnt mit der Einfahrt und endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs. Die Schmittenhöhebahn AG behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die ohne gültige Berechtigung oder unter Missachtung des Nachtparkverbots abgestellt werden, auf Kosten des Fahrzeughalters entfernen zu lassen.

Datenschutz
Die Schmittenhöhebahn AG verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung, die vor Ort oder auf der Webseite des Betreibers https://www.schmitten.at/de/Datenschutz einsehbar ist.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Wenn der Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann er eine Klage wahlweise bei dem sachlich zuständigen Gericht in Salzburg einbringen oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft vereinbart.

Stand: Jänner 2025